“Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele”

Heute wurde – wie hier berichtet - der Fall Hartplatzhelden vs. Würtembergischer Fußballverband vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Der BGH gab in einer Pressemitteilung auf seiner Homepage bekannt:

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

Damit können Spieler, Väter, Mütter, Freunde oder wer auch immer weiterhin Filme von den eigenen Spielen verwerten ohne sich dafür eine Erlaubnis vom Verband holen zu müssen.

Weiter heißt es in der Mitteilung:

Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint.

Da will ich ja mal sehen wie die Verantwortlichen auf den Fußballplätzen den Muttis verbieten ihre Jüngsten zu filmen.

Damit ist klar wem der Fußball gehört: denen die kicken oder einfach Spaß daran haben zuzugucken und nicht den Funktionären, die sich zuviele materielle Gedanken machen.

Herzlichen Glückwunsch den Machern von Hartplatzhelden.de. Der Kampf hat sich gelohnt und ich werde schöne Tore in Zukunft zur Abstimmung stellen.

 

Hartplatzhelden-Bericht & Kickers Ausgleichstreffer online

Das gestern im Artikel beschriebene Tor, der verdiente Ausgleich gegen Prometheus II, wurde endlich ins Netz gestellt. Ein fantastischer Schuss in den Winkel. Leider hat der Kameramann beim Torjubel vergessen, dass er ein Kameramann ist…

Hier also der Ausgleich von “Henke-Fußballgott”:

Mal gucken wann sich der Fußballverband meldet.

Bis dahin schauen wir uns den Bericht bei “sport inside” online noch einmal an. (Danke für den Link, Ingrid.)

Solidarität mit den “Hartplatzhelden”

Am gestrigen Sonntag habe ich mit den fabelhaften Raderthal Kickers gegen Prometheus II gespielt. Bei fantastischem Herbstwetter lagen wir im Heimspiel auf den Poller Wiesen in Halbzeit 2 mit 2:3 zurück als meinem Mitspieler ein wunderbares Tor in den rechten oberen Winkel gelang. Ob das so beabsichtigt war lässt sich vortrefflich diskutieren – vor allem weil ein bereits ausgewechselter Spieler das Geschehene mit seiner Videokamera festhielt (wird hoffentlich in Kürze auch veröffentlicht).

Diese Aufnahme könnte man jetzt ohne viel technisches Verständnis auf der Internetplattform Hartplatzhelden.de hochladen.

Wohlgemerkt: könnte.

Die technische Umsetzung dazu ist kein Problem, vielmehr plagen die Betreiber rechtliche Probleme. Denn der Deutsche Fußball Bund – genauer gesagt der Württembergische Fußballverband – kurz WFV – hat den “Hartplatzhelden” untersagt weiterhin Videos von Amateurspielen zu veröffentlichen. Dazu seien sie nicht berechtigt, denn die Rechte an den Videos würden bei den Fußballverbänden liegen. Deshalb ist auf Hartplatzhelden.de seit 2009 auch nichts mehr veröffentlicht worden, denn (Fehler in der Recherche; siehe Kommentare)

In ersten Gerichtsverfahren wurde der Argumentation des WFV zugestimmt.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen, wie Thomas Hoeren, “Experte für Urheber- und Medienrecht und Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf”,  im “Hartplatzheldenblog” meint:

Warum sollten Amateure nicht ihre Fotos von Amateurspielen ins Netz stellen? Warum nicht ein Youtube für die schönsten Kurzfilmchen im Amateurfußball? Ich kann einfach nicht verstehen, was da juristisch verboten sein soll.

Genau diese Frage muss jetzt der Bundesgerichtshof beantworten. Am Donnerstag, 28. Oktober, wird der Fall verhandelt.

Bisher wurde das Thema in den Medien relativ wenign aufgegriffen. Wahrscheinlich wird erst nach einem Urteil mediale Aufmerksamkeit erreicht – was schade ist.

Wenigstens die WDR-Sendung “sport inside” hat sich des Themas angenommen. In der Sendungsankündigung auf wdr.de heißt es:

Damit hatte Oliver Fritsch nicht gerechnet: Als er vor drei Jahren die Internetseite “www.hartplatzhelden.de” ins Leben rief, ging es ihm eigentlich nur darum, Amateurfußballern die Möglichkeit zu geben, Filmausschnitte ihrer Spiele ins Internet zu stellen – eine Art Sportschau für die Kreisklasse. Die Clips sind harmlos und unterhaltsam. Kurioses wird gezeigt, schönste Tore prämiert. Doch irgendwie scheint Fritsch bei Deutschlands oberster Ballführung, dem DFB, einen empfindlichen Nerv getroffen zu haben.
Da die Seite schnell breite Resonanz fand und damit auch in den Fokus der Verbände rückte, musste sich Fritsch – selbst Sportjournalist und Amateurfußballer – fortan vor wechselnden Gerichten für sein Internetangebot verantworten. Die Verbände beanspruchen die Vermarktungsrechte für sich, und fordern, das Bildmaterial solle auf ihrem Portal “Fussball.de” angeboten werden. In dieser Woche nun soll sogar der Bundesgerichtshof die Frage klären: Wem gehört der Fußball? Den Verbänden oder denjenigen, die ihn spielen?

Der oben genannte Oliver Fritsch hat neben seinen Kommentaren gegenüber “sport inside” auch im Blog indirekter-freistoss.de zum Fall sehr offen Stellung bezogen:

Es ist die letzte Instanz in der Frage, wer die Rechte an Videos von Amateurspielen besitzt. Doch werden auch allgemeine, nennen wir sie, kulturpolitische Dinge verhandelt: Welche Macht, welche Monopolmacht gestehen Gerichte Sportverbänden zu? Wem gehört der Fußball? Wie sehr wird Freiheit im Internet eingeschränkt? Was sind und dürfen Medien heute? Wie geht man in Deutschland mit Innovation um, für die der Gesetzgeber noch keine Regeln geschaffen hat?

Weiterhin beschreibt Fritsch seine Arbeit für indirekter-freistoss.de und für Hartplatzhelden.de, stellt klar, dass er sich natürlich eine Ausweitung der Redaktionen beider Portale wünschen würde, macht aber auch ganz deutlich klar, dass er bisher nicht von den Webseiten leben kann – vielmehr im Falle einer Niederlage vor Gericht ungefähr 20.000 €uro berappen müsste. Diese Anmerkung ist wichtig denn, Gegenstand der Klage des Württembergischen Fußballverband ist auch die Ausrichtung von Hartplatzhelden.de. Fritsch schreibt:

Er (der WFV, Anmerkung von ReesesSportkultur.de) wirft uns kommerzielles Interesse und Ausbeutung vor, im Rechtsjargon: unlauteren Wettbewerb. Ist schon seltsam, meine Mutter sagt mir seit Jahren, ich soll endlich was vernünftiges machen, und der DFB stellt mich als Abzocker hin. Ja, mein persönliches Ziel war und ist es, mir mit meinen Fußballplattformen, mein Leben zu finanzieren. Vielleicht sogar mal eine Redaktion.

Das wäre natürlich ein Traum, wenn sich eine gut aufgestellte Redaktion den täglichen Anforderungen der Webseiten stellen könnte. Wäre sicherlich eine interessante Aufgabe für so manchen Sportjournalisten.

Man kann nur hoffen, dass der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil die Hartplatzhelden wieder aufs Feld lässt. Bis dahin kann jeder die Hartplatzhelden unterstützden, indem die Solidaritätserklärung unterschrieben wird. Einfach auf den folgenden Button klicken und eintragen:

Hartplatzhelden unterstützen

Ist zwar nur ein Zeichen für die Macher, aber wenn sie sich der Solidarität von vielen sicher sind, werden sie auch in Zukunft mehr Kraft haben, um für die Rechte der Amateurfußballer zu kämpfen.

Heute, 25. Oktober 2010, 22.45 – 23.15 Uhr im “WDR Fernsehen”. “sport inside” wird auf dem digitalen ARD-Kanal “EinsExtra” dienstags um 00:30 Uhr und samstags um 12:30 Uhr wiederholt.